Oft wird sie als Reichensteuer oder Millionärssteuer bezeichnet. Der richtige Ausdruck lautet jedoch Vermögenssteuer und gemeint ist damit die Besteuerung besonders großer Vermögen von Privatpersonen und damit in bestimmten Fällen auch familiengeführte Unternehmen. Es gab in Deutschland lange Zeit eine Vermögenssteuer, die aber Immobilien und Unternehmen deutlich günstiger bewertet hat als anderes Vermögen. Da eine solche Ungleichbehandlung von verschiedenen Vermögensarten verfassungswidrig ist und man sich auf keine neue Regelung einigen konnte, wurde die Vermögenssteuer im Jahre 1997 wieder abgeschafft und wird seitdem in Deutschland nicht mehr erhoben. Zu dieser Zeit lag der Steuersatz bei 1 % für das sonstige Vermögen von natürlichen Personen und das Betriebsvermögen wurde mit 0,5 % besteuert. Das steuerpflichtige Vermögen bestand zum einen aus Einheitswert gebundenem Vermögen, wie zum Beispiel Grundvermögen und zum anderen aus sonstigem Vermögen, wie Wertpapieren, Schmuck usw.

Mit der Vermögenssteuer kann man eine der 3 Phasen, die zusammen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen ausmachen, erfassen. Die 3 Phasen sind:

  • Einkommen;
  • Vermögen;
  • Konsum.

Eine Vermögenssteuer ist daher von der Einkommenssteuer, die das Einkommen besteuert und von der Umsatzsteuer, die beim Austausch von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen anfällt, abzugrenzen.

Die Bemessungsgrundlage bei der Vermögenssteuer ist, wie der Name es schon sagt, das Vermögen. Durch diesen Anknüpfungspunkt ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige Gewinne oder Verluste erzielt. Die Vermögenssteuer muss man jedoch immer abführen. Zwar ist die Vermögenssteuer in der Regel so bemessen, dass sie aus den üblichen Erträgen des Vermögens auch gezahlt werden kann, jedoch ist das nicht immer der Fall. Das führt dann zu dem Effekt der sogenannten Substanzbesteuerung. In der Substanzbesteuerung kann der Steuerpflichtige die Steuerlast nicht mehr aus seinen Erträgen bestreiten, sondern muss die Steuern aus der Vermögenssubstanz begleichen.

Was würde eine Vermögenssteuer bewirken?

Zunächst würde eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer zusätzliche Mittel in die Haushalte der Bundesländer spülen, da sie nicht dem Bund, sondern den Ländern zustünde. Das würde womöglich dazu führen, dass Steuerpflichtige ihr Vermögen ins Ausland und Schulden ins Inland transferieren, um die Vermögenssteuerlast zu umgehen. Das kann auch Konsequenzen für andere Steuerarten wie die Einkommenssteuer haben, da richtig strukturiert, das ins Ausland transferierte Vermögen auch für die Ertragsbesteuerung verloren ist.

Des Weiteren wird damit argumentiert, dass eine Vermögenssteuer auch positive Lenkungswirkungen erzeugen kann. So kann der Steuerpflichtige motivierter sein Vermögen schneller auszugeben, anstatt es anzusparen. Das steigert den Konsum und kommt der Wirtschaft zugute, aber auch dem Staat, denn er kann auf den Konsum Umsatzsteuer erheben. Der Steuerpflichtige kann aber auch dazu animiert werden, sein Vermögen in Anlagen mit besserer Rendite zu investieren, um die Vermögenssteuer aus den laufenden Erträgen bestreiten zu können. 

Diese beiden Möglichkeiten bringen aber auch Nachteile mit sich. Konsumiert der Steuerpflichtige, so ist sein Konsum zeitlich begrenzt, da er irgendwann sein gesamtes Erspartes aufbrauchen wird. Investiert der Steuerpflichtige hingegen in Anlagen mit einer höheren Rendite, dann trägt er auch ein wesentlich höheres Risiko.

Fazit

Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit vor, Vermögen zu besteuern, was aber noch lange nicht bedeutet, dass es sinnvoll wäre. Durch die hohen Erhebungskosten und negativen Wirkungen, insbesondere bei einer Substanzbesteuerung, sprechen viele Argumente gegen eine Vermögenssteuer. Erhöhter staatlicher Finanzbedarf könnte gegebenenfalls über bestehende Steuerarten eingebracht werden. Beispielsweise indem man weitere Tarifzonen in der Einkommenssteuer einführt oder den Einkommenssteuersatz in allen oder bestimmten Tarifzonen erhöht.